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Übersicht der Umzugsratgeber

Sperrmüll - Tipps für die Sperrmüll Entsorgung bei Entrümpelung, Umzug und Haushaltsauflösung

Grafik Sperrmüllentsorgung beim Umzug Alte Möbel und Einrichtungsgegenstände müssen auch beim Umzug als Sperrmüll entsorgt werden. (Einfach klicken zum Vergrößern)

Es gibt viele verschiedene Sorten von Müll: Biomüll für die Kompostierung, wieder verwertbare Verpackungen als Wertstoffe, Hausmüll, Sondermüll und Sperrmüll. Sperrmüll ist, wie der Name sagt, zu sperrig beziehungsweise zu groß für die Hausmülltonne oder in seiner Beschaffenheit nicht für den Hausmüll geeignet. Deshalb müssen bei der Entsorgung von Sperrmüll andere Entsorgungsmethoden eingesetzt werden. Hier helfen die örtlichen Entsorgungsbetriebe.

Quellen für Sperrmüll

Sperrmüll kann aus verschiedenen Gründen entstehen. Wenn zum Beispiel die alte Couch ausgedient hat und die Sessel durchgesessen sind, trennen sich die Besitzer oft von den Möbeln und stellen Neues und Moderneres in ihre Wohnung. Die ausgedienten Möbel werden dann als Sperrmüll entsorgt.

Neben dem haushaltsüblichen Mengen an Sperrmüll fallen auch größere Sperrmüllmengen an. Diese resultieren oft aus Haushaltsauflösungen, sei es wegen Umzugs, Todesfall oder Zusammenlegen zweier Haushalte. In diesem Fall wird ein Sperrmüllcontainer benötigt, in dem alles Platz findet. Diese Sperrmüllcontainer werden von Recyclinghöfen zur Verfügung gestellt und nach dem Befüllen wieder abgeholt.

Der Container und die Entsorgung müssen bezahlt werden, die Preise sind von Recyclinghof zu Recyclinghof aber unterschiedlich. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, den Sperrmüll (nach Absprache) selbst zum Recyclinghof zu transportieren, aber auch hier ist die Entsorgung in den meisten Fällen nicht kostenfrei.

Was zählt als Sperrmüll?

Bild Sperrmüll auf Wiese Sperrmüll ist zu sperrig bzw. zu groß für die Hausmülltonne.

Zum Sperrmüll zählen ausgediente Haushaltsgegenstände sowie Wohnungs- und Terrassenmöbel, die nicht in 120 Liter-Mülltonnen passen, Mülltonnen beschädigen oder das Entleeren erschweren können. Sperrmüll muss zudem von Hand verladen werden können. Einige Beispiele:

Elektro-Altgeräte und Elektronikgeräte - Sondermüll

Immer schnellere Produktzyklen lassen Elektro- und Elektronikgeräte schnell veralten. Der Anteil des Elektro- und Elektronikmülls wächst kontinuierlich. Da Elektro- und Elektronik-Altgeräte erhebliche Mengen an wiederverwertbaren Ressourcen wie Silber und Schadstoffe wie etwa die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium und FCKW enthalten, sind diese Abfälle potenziell stark umweltbelastend. Diese dürfen nicht in den Restmüll, denn dann würden wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle verloren und andererseits hochgiftige Substanzen aus den Geräten in die Umwelt gelangen. Laut Gesetz müssen alle elektrischen und elektronischen Altgeräte getrennt gesammelt und verwertet werden. Dies schreibt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vor (ElektroG). 

Zur getrennten Sammlung, Verwertung und Entsorgung sind Elektro-Altgeräte in fünf Gruppen unterteilt:

Bild alte Elektrogeräte Elektro-Altgeräten und Elektronikgeräte sind stark umweltbelastend und dürfen auf keinen Fall in den Restmüll.

Bitte beachten Sie: Bei einigen Entsorgungsbetrieben ist es bei Anmeldung möglich mit dem Sperrmüll auch Elektro- und Elektronikgeräte abzugeben. An anderen Orten ist dies nur über Deponien und Recyclinghöfe gestattet. In dem Fall müssen Handys und anderer Sondermüll über die örtliche Sondermülldeponie entsorgt werden. Eine Deponie für Sondermüll ist eine umweltneutrale Ablagerungsstelle für Abfälle. Informieren Sie sich hierzu über das Bürgerbüro oder die örtlichen Entsorgungsbetriebe (Adressen unten).

Was darf nicht zum Sperrmüll?

Nicht zum Sperrmüll zählen “unbewegliche” Gegenstände, die beim Umzug üblicherweise zurückbleiben. Hier einige Beispiele:

  • Steine, Erde, Bauschutt, Betonbrocken, Dachziegel, Glas,
  • Altmetall wie Badewanne, Wachbecken oder WC-Becken,
  • Fenster, Türen, Fußbodenbretter, Wand- und Deckenpaneele, Styroporplatten, Rollladen,
  • Grünabfälle, Baumabschnitte, Wurzeln,
  • Restmüll

Nicht alle Entsorgungsbetriebe definieren Sperrmüll exakt gleich. Zum Beispiel akzeptieren einige Tapeten als Sperrmüll, andere nicht. Bitte vor dem Sperrmülltermin klären. 

Anmeldung von Sperrmüll

In kleineren Mengen ist es uneffektiv einen Sperrmüllcontainer zu bestellen. Deshalb bieten die örtlichen Entsorgungsdienste an, nach Anmeldung kleinere, haushaltsübliche Mengen abzuholen. Als haushaltsübliche Mengen gelten in der Regel bis zu 4 Kubikmeter Sperrmüll. Diese Abholung ist in der Regel zwei Mal in den Jahresmüllgebühren enthalten.

Die Anmeldung beim Entsorger erfolgt telefonisch oder über eine Formularkarte, in die eingetragen wird, welche Art von Gegenständen und wie viele abgeholt werden sollen. Der Entsorger legt dann einen Termin fest, an dem meistens mehrere Haushalte gleichzeitig ihren Sperrmüll am Straßenrand deponieren können. Dazu werden die Gegenstände zum vereinbarten Termin auf dem Gehweg vor dem Haus abgelegt bzw. abgestellt.

Die Bereitstellung

Das Sperrgut ist in der Regel frühestens am Vortag spätabends oder am Abholtag spätestens bis 07.00 Uhr vor dem Haus ebenerdig bereit zu stellen. Die Abholung erfolgt in der Regel bis spätestens 19.00 Uhr. Generell gilt, dass weder Fußgänger, Radfahrer noch der Straßenverkehr durch den Sperrmüll gefährdet oder behindert werden dürfen.

Die Abholung von Sperrgut

Im Gegensatz zur Hausmüllentsorgung, bei der die Tonnen vom Entsorgungsfahrzeug angehoben und automatisch entleert werden, müssen die Mitarbeiter bei der Sperrmüll-Entsorgung Hand anlegen und die am Straßenrand abgelegten Gegenstände einzeln auf die Plattform des Entsorgungsfahrzeuges werfen. Erst danach wird die Müllpresse in Gang gesetzt, die den Sperrmüll zerkleinert und verdichtet. Auf die Art können größere Mengen Sperrmüll mit dem Entsorgungsfahrzeug abtransportiert werden. Nach dem Aussortieren von Holz, Papier und Pappe wird der gesamte angefallene Müll in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt.

Bild Sack voll Geld Je nach Region und Abholtermin sind die Kosten für die Sperrmüllabholung unterschiedlich hoch.

Was kostet die Entsorgung von Sperrmüll?

Abgerechnet wird in der Regel nach abgeholten Kubikmetern Sperrmüll. Die Kosten dafür sind kommunal unterschiedlich. Etwa 25 bis 35 Euro für den ersten Kubikmeter inkl. Anfahrt und etwa 5 Euro für jeden weiteren Kubikmeter fallen an. Bei einer Abholung am Wochenende (sonnabends) werden zusätzliche Gebühren berechnet. Einige Entsorgungsbetriebe wie die HEB in Hagen verlangen Barbezahlung vor Ort.

Genaue Auskunft über Gebühren und Abholmodalitäten erhalten Sie bei dem zuständigen Entsorgungsdienstleister. Oftmals informiert auch das Bürgeramt über die Gebühren. Wer doch Gebühren sparen möchte, sollte zunächst versuchen, ob nicht doch Nachbarn in der Umgebung Interesse an dem Sperrgut haben und kann dies über kostenlose Kleinanzeigen bei markt.de inserieren oder über einen Flohmarkt zum Verkauf anbieten.

 

Viele Inserenten machen mit online Kleinanzeigen gute Erfahrungen und sind erstaunt, wie viel Interesse eine alte Couch für Selbstabholer erzeugt. Die Abgabe an Selbstabholer über ein gratis Inserat ist natürlich umweltfreundlicher als Sperrmüll und Abgeber machen damit Nachbarn auch noch eine Freude.

Tipp: Sperrmüll-Entsorgungsgemeinschaft

Einige Entsorgungsbetriebe empfehlen mit den Nachbarn den Sperrmülltermin abzusprechen und dafür als Sperrmüll-Entsorgungsgemeinschaft zu kooperieren. Dann kann das Sperrgut zusammengelegt werden. Im großen Volumen wird die Entsorgung des Sperrmülls günstiger.

Entsorgungsbetriebe von Großstädten für Sperrmüll und Sperrgut im Internet

 
Stadt Entsorgungsbetriebe für Sperrmüll
Aachen AWA Entsorgungs GmbH
Berlin Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Bielefeld Stadt Bielefeld Umweltbetrieb
Bochum USB Umweltservice Bochum GmbH
Bonn Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Braunschweig ALBA Braunschweig GmbH
Bremen Fa. Entsorgung Nord GmbH
Dortmund EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Dresden Stadtreinigung Dresden GmbH
Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Düsseldorf Umweltamt Düsseldorf
Erfurt SWE Stadtwirtschaft GmbH
Frankfurt am Main FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
Gelsenkirchen Gelsendienste
Hagen HEB GmbH
Hamburg Stadtreinigung Hamburg
Hannover Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover
Herne Entsorgung Herne
Kassel Abfallentsorgung Kreis Kassel
Köln AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG
Krefeld GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH
Leipzig Stadtreinigung Leipzig
München Abfallwirtschaftsbetrieb München
Neuss Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH
Nürnberg Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Oberhausen B. u J. HESSE GmbH & Co. KG
Osnabrück MÖWE
Saarbrücken ZKE
Stuttgart Abfallwirtschaft Stuttgart
Wuppertal AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH

Verwertung von Sperrmüll

Bild leer geräumte Wohnung Der Sperrmüll resultiert oft aus Haushaltsauflösungen oder Umzügen.

Sperrmüll ist Eigentum der Entsorgungsbetriebe und darf nur von den Entsorgungsbetrieben, nicht von anderen, auch nicht zur Weiternutzung, mitgenommen werden. Leider wissen oder beachten viele Passanten oder Nachbarn diese Regel nicht, dass die als Sperrmüll designierte Gegenstände Eigentum der Entsorgungsbetriebe ist und eine Mitnahme als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden kann. Problematisch bei dieser Art der Entsorgung als Sperrmüll am Straßenrand kann also sein, dass sich Passanten und Nachbarn an den abgelegten Gegenständen zu schaffen machen, durchwühlen, Gegenstände unterschlagen und wegtragen oder sogar auch ihren eigenen Müll draufwerfen.

In solchen Fällen ist nicht gewährleistet, dass sich wirklich nur die angemeldeten Gegenstände am Standort befinden, sondern es kommt noch aller möglicher Unrat hinzu. Da die Gegenstände in den meisten Fällen bereits am Tag zuvor abgelegt werden und die Abfallwagen auch nicht gleich am nächsten Morgen vor dem Aufstehen vor Ort sein können, kann es u.U. schwer sein, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Einige Vermieter größerer Häuser sorgen deshalb für eingezäunte und abschließbare Müllplätze, zu denen jeder Mieter und die Entsorgungsbetriebe einen Schlüssel besitzen. Dieses Verfahren ist zwar komplizierter, aber auch sicherer.

 

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